Bröskamp - REISEWELTEN 2024

Informationen Reisebedingungen 94 Reisebedingungen der Firma Bröskamp Touristik Inter- national, Heinrich Bröskamp e.K. (BTI) Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Bröskamp Tou- ristik International, Heinrich Bröskamp e.K., nachstehend „BTI“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.11.2021 zu- stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerli- ches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflich- tungen des Kunden 1.1 Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von BTI und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von BTI für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BTI vom In- halt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BTI vor, an das BTI für die Dauer von 7 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BTI bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informa- tionspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bin- dungsfrist BTI die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von BTI gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmoda- litäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) wer- den nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, soferndieszwischendenParteienausdrücklichvereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- men hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schrift- lich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von BTI erfolgen (bei E- Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeich- neten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde BTI den Abschluss des Pauschalreise- vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BTI zustande. Bei oder unver- züglich nach Vertragsschluss wird BTI dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Rei- sebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Ver- tragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit bei- der Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. BTI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor- schriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Teleko- pien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) ab- geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außer- halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver- tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. BTI und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Rei- sepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs- vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise überge- ben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungs- schein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Bu- chungen kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Rest- zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfäl- ligkeiten, obwohl BTI zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein ge- setzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbe- haltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist BTI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe- ginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei- seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalrei- severtrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind BTI vor Reisebeginn gestattet, soweit die Ab- weichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. BTI ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsände- rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- grund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pau- schalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BTI gleichzeitig mit Mitteilung der Ände- rung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BTI gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe- rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln be- haftet sind. Hatte BTI für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. BTI behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschal- reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Perso- nen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise gelten- den Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BTI den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- sonen nach 4.1a) kann BTI den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BTI vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunterneh- men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BTI vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für BTI verteuert hat. 4.4. BTI ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräu- men, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertrags- schluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BTI führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BTI zu erstatten. BTI darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BTI tatsächlich entstande- nen Verwaltungsausgaben abziehen. BTI hat dem Kunden / Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reise- beginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BTI gleichzeitig mit Mittei- lung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kun- de nicht innerhalb der von BTI gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber BTI den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stor- nokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau- schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BTI unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu er- klären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Text- form zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BTI den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BTI eine angemessene Ent- schädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von BTI zu vertreten ist. BTI kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelba- rer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. BTI hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittser- klärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwar- teten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reise- leistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei BTI wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. 5.3. Stornostaffeln Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung / Entschädi- gung in % des Reisepreises Zugang vor Reisebeginn A B C bis 45. Tag 0 15 25 44. - 31. Tag 5 25 40 30. - 15. Tag 15 40 50 14. - 7. Tag 30 55 60 6. - 2. Tag 40 70 80 1. Tag und Nichtanreise 50 80 90

RkJQdWJsaXNoZXIy MTk3MzMy